Corporate Governance Kodex - KD - Köln-Düsseldorfer Rheinschiffahrt

Corporate Governance Kodex

Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird, mit Ausnahme der folgenden Ziffern:

Ziffer 3.8

In der D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat ist kein Selbstbehalt vereinbart worden.

Ein Selbstbehalt würde nach unserer Meinung die Motivation, das Engagement und die Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgaben wahrnehmen, nicht verbessern. Außerdem würde ein Selbstbehalt den Gesetzeszweck der Verhaltenssteuerung nach unserer Meinung nicht erfüllen, da vorsätzliche Pflichtverletzungen ohnehin vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.

Ziffer 3.10

Die KD zeigt auf ihrer Internetseite die jeweils geltende Entsprechenserklärung. Informationen über frühere, nicht mehr aktuelle Entsprechenserklärungen halten wir für nicht relevant.

Ziffer 4.1.5

Die Besetzung von Führungspositionen erfolgt nach der Qualifikation, nicht nach dem Geschlecht. Wir haben eine Unternehmenskultur, in der niemand diskriminiert wird.

Ziffer 4.2.1

Der Vorstand der KD AG besteht zur Zeit aus zwei Personen und hat keinen Vorsitzenden oder Sprecher. Bei der Unternehmensgröße der KD AG wäre die Einhaltung dieser Regel eher hinderlich, da sie nicht zu einer besseren Zusammenarbeit führen würde.

Ziffern 5.3.1,  5.3.2 und 5.3.3

Aufgrund der Unternehmensgröße und der Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist die Bildung von Ausschüssen bei der KD AG zur Zeit  nicht notwendig und nicht sinnvoll.

Ziffer 5.4.1

Es erfolgen derzeit keine Veröffentlichungen der Zielsetzung für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und den Stand der Umsetzung im Corporate Governance Bericht, da reguläre Neuwahlen für die Mitglieder des Aufsichtsrats erst im Jahr 2014 stattfinden werden.

Ziffer 5.4.6

Die erfolgsorientierte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist derzeit noch nicht auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.

Wir halten eine variable Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für verzichtbar und werden der nächsten Hauptversammlung eine entsprechende Änderung der Satzung in diesem Punkt zur Abstimmung vorschlagen, die dem Corporate Governance Kodex entspricht.

Ziffer 7.1.2

Der Konzernabschluss ist derzeit aus organisatorischen Gründen noch nicht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich. Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses erfolgt innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist.

Der Aufsichtsrat erörtert den Halbjahresfinanzbericht nicht vor dessen Veröffentlichung mit dem Vorstand. Die Informationen des Halbjahrefinanzberichts sind dem Aufsichtsrat durch die reguläre Berichterstattung bereits bekannt.

Köln, 14. Dezember 2012

KÖLN-DÜSSELDORFER
Deutsche Rheinschiffahrt AG

Vorstand und Aufsichtsrat